3.1.2. Was sind virtuelle Lernumgebungen?
Lernziele:
- Die Studierenden können den Begriff der Personal Learning Environment (PLE) definieren und die historische Entwicklung sowie verschiedene theoretische Ansätze im Kontext wissenschaftlicher Literatur (z. B. Bettinger / Mayrberger 2014) nachvollziehen und differenzieren.
- Die Studierenden sind in der Lage, zentrale Merkmale von PLEs, wie Selbststeuerung, Personalisierung, Interaktivität und Kollaboration, zu benennen und wissenschaftlich fundiert zu erklären.
- Die Studierenden können verschiedene virtuelle Lernumgebungen, wie Lernmanagementsysteme (LMS) und Next-Generation-LMS, hinsichtlich ihrer didaktischen Potenziale und funktionalen Begrenzungen analysieren.
- Die Studierenden können den Einfluss digitaler Technologien auf die Gestaltung von Lernprozessen in PLEs kritisch reflektieren und zukünftige Entwicklungen wissenschaftlich fundiert prognostizieren.
- Die Studierenden können Vor- und Nachteile von Personal Learning Environments im Vergleich zu traditionellen Lernplattformen aus technischer und didaktischer Perspektive wissenschaftlich evaluieren und in Bezug auf verschiedene Anwendungsfelder, wie Hochschullehre oder berufliche Weiterbildung, beurteilen.
Unterscheidungen in Umgebungen und Systemen
Das Zusammenspiel von persönlichen Interessen, Interaktionen, Medien und physischen sowie digitalen Rahmenbedingungen fördert Lernprozesse (vgl. Bettinger / Mayrberger 2014, S. 156). Diese Komponenten bestimmen ganz allgemein eine Personal Learning Environment (PLE), respektive die Persönliche Lernumgebung jedes Menschen. In Anlehnung an Bettinger / Mayrberger (2014) liegt im Sinne der Lektion ein enges Begriffsverständnis von PLEs vor (vgl. ebd., S. 156), wonach hier vorrangig virtuelle, digitale, persönliche Lernplattformen und -portale gemeint sind, in denen eigenverantwortlich gelernt werden kann (vgl. Bernhardt / Kirchner 2007, S. 27).
Virtuelle Lernumgebungen stehen aus E-Learning-Perspektive zumeist stellvertretend für Lernmanagementsysteme (LMSe) (vgl. Behrens u. a. 2017, S.12; vgl. NMC 2017). LMSe schaffen jedoch aufgrund ihrer funktionalen Begrenztheit nur Ausgangspunkte für Bildungsprozesse. Sie sind Internetportale, die bei der Organisation des Lernens helfen. Obwohl zukünftige Weiterentwicklungen wie Next-Generation-LMSe versuchen, Charakteristika von PLEs zu integrieren, liegt ihr Fokus dennoch auf der Lernverwaltung (vgl. NMC 2017).
Eine Lernumgebung ist idealerweise eine vielfältige, qualitativ hochwertige und anregende Lernwelt – eine für den Lernprozess förderliche Umgebung, weswegen sich der Terminus in diesem Kurs auf PLEs und nicht auf LMSe bezieht (vgl. Pferdt 2012, S. 35). Virtuelle Lernumgebungen enthalten stets Elemente der Interaktion und Kollaboration, des Selbststudiums sowie Möglichkeiten zur Personalisierung, etwa der Benutzeroberfläche oder der Lernprozesse (vgl. Wannemacher 2016, S. 121f.).
Unterscheidungen in Lernräumen
Lernportale als Bildungsräume setzen sich aus einem Darstellungsraum zum Zugriff und zur Präsentation von Inhalten und einem Ereignisraum zur Interaktion mit der Plattform und anderen Nutzern zusammen. Der Lernende schreibt den Daten auf dem Lernportal durch das Aufsuchen, die Selektion und die Auslegung eine für ihn relevante Bedeutung zu – es entsteht ein Bedeutungsraum (vgl. Arnold u. a. 2011, S. 72).
Dieses Konzept zielt auf den Abbau der traditionellen Rollenverteilung zwischen Lehrenden und Lernenden, auf die Vernetzung des weltweiten Wissens und auf eine Förderung der Kommunikation ab. Akademische Bildungsräume unterscheiden sich etwa in Abhängigkeit der Lernform, der Inhalte und der verwendeten Methoden (vgl. ebd., S. 72f.). Somit ergeben sich in einer PLE, die standardisierte Funktionalitäten anbietet, je nach Bildungssituation andere Kurse. Die Interaktivität mit den Applikationen der Plattform und anderen Nutzenden soll die Teilnehmenden aktivieren. Die Qualität der Software steht folglich eng mit den technischen Möglichkeiten sowie der pädagogisch-didaktischen Ausgestaltung in Verbindung (vgl. Petko 2014, S. 67).